Was kostet mich die Beratung?

Wir sind eine gemeinnützige Schuldnerberatung, durch unsere Beratung sollen Sie nicht weiter in die Schuldenfalle getrieben werden.

Daher gilt bei uns:

Jeder hat ein Anrecht auf eine kostenlose Erstberatung.


Wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, entstehen Ihnen für unsere Tätigkeit keine Kosten.

Ob Sie diesen Anspruch haben, können wir Vorort prüfen, dazu benötigen wir Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Bescheid vom Job-Center, Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid usw.). In der Regel bekommen Bezieher von ALG I und II (Hartz IV) und Grundsicherung, sowie geringfügig Beschäftigte, Beratungshilfe. Bei Erwerbstätigen werden vom monatlichen Einkommen Freibeträge für Miete und Nebenkosten, angemessene Versicherungsbeiträge, Unterhaltsverpflichtungen und besondere Belastungen für die Berechnung abgesetzt.

Sollte Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben, müssen Sie nicht auf eine weitere Beratung verzichten.
Wir finden eine Lösung!